Bildungsgesamtplan

Bildungsgesamtplan
Bildungsgesamtplan,
 
1973 von der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung vorgelegter Rahmenplan für die längerfristige Ausgestaltung und Finanzierung des Bildungswesens, der sich auf den »Strukturplan für das Bildungswesen« des Deutschen Bildungsrates von 1970 sowie auf Vorschläge des Wissenschaftsrates stützt. Nach dem Bildungsgesamtplan umfasst das Bildungswesen nicht nur Schule, Hochschule und berufliche Bildung, sondern auch die Elementarerziehung, eine systematisierte Weiterbildung und die außerschulische Jugendbildung. Der Bildungsgesamtplan geht vom Bestehenden aus, nimmt aber seinen Planungsrahmen nicht von den überkommenen Institutionen und Schulformen, sondern orientiert sich an stufenförmigen »Bereichen« des Bildungswesens: Zum Elementarbereich werden alle Einrichtungen familienergänzender Bildung und Erziehung nach Vollendung des dritten Lebensjahres bis zur Einschulung gerechnet. Der Primarbereich (Primarstufe), der herkömmlichen Grundschule entsprechend, umfasst das erste bis vierte Schuljahr. Der Sekundarbereich I (Sekundarstufe I) umfasst die Bildungsgänge vom fünften bis zum zehnten Schuljahr; dabei soll das fünfte und sechste Schuljahr als Orientierungsstufe geführt werden, die Durchlässigkeit sowie die Differenzierung und Individualisierung des Bildungsangebots verbessert werden. Zum Sekundarbereich II (Sekundarstufe II) gehören alle Bildungsgänge, die auf dem Sekundarbereich I aufbauen und in der Regel unmittelbar an ihn anschließen; hierzu zählen die reformierte Oberstufe des Gymnasiums sowie berufliche Teilzeit- und Vollzeitschulen. Eine Verzahnung von allgemein bildenden und beruflichen Inhalten und Qualifikationen wird im Bildungsgesamtplan angestrebt. Der tertiäre Bereich umfasst die Ausbildungsgänge, die an den jeweils letzten Abschluss einer Ausbildung im Sekundarbereich II anschließen; zu ihm rechnen Hoch-, Fachhochschulen und sonstige Ausbildungsstätten mit berufsqualifizierenden Abschlüssen. Unter Weiterbildung wird die Fortsetzung oder Wiederaufnahme organisierten Lernens nach Abschluss einer ersten Bildungsphase und nach Aufnahme einer Berufstätigkeit verstanden. Die vorhandenen Ansätze sollen nach Vorstellung der Kommission systematisch ausgebaut werden. Schon bei der Verabschiedung erwiesen sich zwischen den Ländern drei zentrale Probleme als kontrovers: die Ausgestaltung der Orientierungsstufe, die Forderung nach der Gesamtschule als Regelschule für den Sekundarbereich I und das Konzept des Stufenlehrers (Lehrer). In der Folgezeit zeigten sich auch die Probleme der inhaltlichen Umschreibung eines qualifizierenden Sekundarabschlusses I, die Fragen der Hochschulberechtigung bei integrierten Bildungsgängen mit kombinierten allgemein bildenden und beruflichen Lernzielen und curriculare Konkretisierungen der Konzepte in den einzelnen Fächern als schwer konsensfähig. Außerdem führten finanzielle Einsparungen zu Problemen bei der Umsetzung der Ziele und Maßnahmen des Bildungsgesamtplans. Ende der 70er-Jahre wurde mit der Fortschreibung des Bildungsgesamtplans begonnen. Die Arbeiten konnten jedoch aus mehreren Gründen nicht abgeschlossen werden und wurden 1982 ausgesetzt. Maßgeblich hierfür war, dass über die Finanzierung der bildungspolitischen Ziele und Maßnahmen im mittelfristigen Zeitraum bis 1985 kein Einvernehmen zwischen Fach- und Finanzseite erzielt werden konnte. Hinzu kam, dass die Möglichkeiten und Grenzen einer langfristigen Rahmenplanung von Bund und Ländern anders als zu Beginn der 70er-Jahre eingeschätzt wurden.

Universal-Lexikon. 2012.

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